Preise

  • Den Kunden werden nur die im Haushalt geleisteten Stunden in Rechnung gestellt. 
  • Eventuelle Urlaubszeiten der Mitarbeiter oder Kunden werden nicht berechnet.
  • Da der Preis von verschiedenen Kriterien abhängt, z. B. welcher Wochentag, wie viele Wochenstunden (Rabattstaffelung) usw., können wir hier keine festen Preise angeben.Diese werden dann vor Ort oder Telefonisch in einem unverbindlichen Informationsgespräch mit dem Kunden besprochen. Deshalb rufen Sie uns bitte an,bei dem wir dann mit Ihnen Ihre Wünsche und Vorstellungen besprechen.                              
  • Grundreinigungen werden gesondert und nach Leistungsumfang  berechnet.
  • Die Rechnungsstellung erfolgt am Monatsende.
  • Unsere Rechnungen sind für Privatleute steuerlich absetzbar. Sollten Sie Steuern zahlen, bekommen Sie 20 % der Aufwendungen vom Finanzamt erstattet, wenn Sie nicht mehr als € 3000,- jährlich für diese Art von Dienstleistung aufwenden.
  • Durch unsere erfolgreiche Arbeit in Privathaushalten, bekommen wir immer wieder Anfragen zur Büroreinigung. Gerne machen wir Ihnen ein individuelles Angebot für die Reinigung Ihrer Büroflächen.

 

 

 

   "Artikel 8 - Änderung des Einkommensteuergesetzes  Für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 vom Hundert, höchstens600 Euro der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, die nicht Betriebsausgaben im Sinne des § 8 des vierten Sozialgesetzbuches darstellen und somit sie nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt worden sind. Voraussetzung für die Steuerermäßigung nach Satz 1ist, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der haushaltsnahen Dienstleistung durch Beleg des Kreditinstituts nachweist."